DDr. Karl Robert Hiebl, Mag. Alexander Lirk und Mag. Florian Möstl –
Ihr Experten für Verkehrsrecht in Braunau

Verkehrsunfälle können jedem passieren. Eine Zehntelsekunde Unaufmerksamkeit, und schon ist es passiert. Deshalb ist es gut zu wissen, wie man sich nach einem Verkehrsunfall verhalten soll. Ein Gespräch mit einem unserer Anwälte in Braunau gibt Aufschluss darüber.

Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?

Zunächst schreibt das Gesetz vor, sich um mögliche Verletzte zu kümmern, unabhängig davon, ob Sie den Unfall verursacht haben oder nicht. Es gilt die Gefahrenstelle abzusichern, um Folgeunfälle zu vermeiden, und unverzüglich die nächste Polizeidienstelle vom Unfall in Kenntnis zu setzen. Falls erforderlich, ist zudem die Rettung anzufordern. Aus Gründen der Beweismittelsicherung empfehlen wir, Fotos von der Unfallstelle zu machen (insbesondere von der Endlage der Fahrzeuge, von Bremsspuren, herumliegenden Fahrzeugteilen, von Bezugspunkten, den Fahrzeugschäden etc). Auch die Polizei fertigt entsprechende Lichtbilder an und nimmt die Aussagen der Beteiligten auf. Die so genannte Blaulichtsteuer für die Unfallaufnahme wird nur dann fällig, wenn keiner der Unfallbeteiligten Schmerzsymptome aufweist. Andernfalls muss die Polizei von sich aus tätig werden, da womöglich eine fahrlässige Körperverletzung gemäß dem Strafgesetzbuch vorliegt.
Danach folgt die Feststellung der Schadenshöhe, wofür das Auto zu einer Werkstätte gebracht werden muss. Auch die Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung ist zu informieren. Wir empfehlen, die Daten des Unfallgegners sowie die aller Zeugen festzuhalten.

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Die Schäden nach dem Unfall

Die Unfallschäden an Ihrem Auto werden geschätzt. Sind die Reparaturkosten höher als der Zeitwert, liegt ein Totalschaden vor. Das Fahrzeug wird über das Internet an den Bestbieter veräußert. Unterbleibt dies, müssen Sie sich den Mindererlös anrechnen lassen (Pflicht zur Schadensminderung). Hinzu kommen womöglich Abschleppkosten und beschädigte Gegenstände, die im Auto mitgeführt wurden. Grundsätzlich sollten alle anfallenden Kosten belegt werden.

Wurden Sie durch den Unfall verletzt, können Sie Schmerzensgeld geltend machen. Bei längeren Krankenständen kann Verdienstentgang begehrt werden. Fallweise wird auch eine Verunstaltungsentschädigung zuerkannt. Weitere Ansprüche, die geltend gemacht werden können, sind Fahrtkosten zum Anwalt oder ins Krankenhaus, Selbstbehalte, Trinkgelder im Krankenhaus sowie Ersatz für Haushaltshilfe etc.

 

Nachspiel vor Gericht

Unfälle müssen polizeilich gemeldet werden. Die Polizei erstattet (elektronisch) Bericht, entweder an die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder an die Staatsanwaltschaft (bei Verletzten). Letztere entscheidet, ob ein Verfahren eingeleitet oder eine Diversion vorgenommen wird, welche bei einer geringen Schuld des Täters zum Tragen kommt und gleichbedeutend mit einer Geldbuße ist. Im Falle einer fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 StGB) wird ein Strafantrag von der Staatsanwaltschaft an das Gericht gestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. Zuständig ist je nach dem Schweregrad des Vergehens das Bezirks- oder Landesgericht. Der schuldige Lenker muss mit Geldstrafen rechnen, wobei auch ein Mitverschulden geahndet werden kann, etwa wenn man bei einer Kollision mit einem Verkehrsteilnehmer, der den Vorrang missachtet hat, selbst zu schnell unterwegs gewesen ist. Verletzte oder sonstige Geschädigte haben die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als sogenannte „Privatbeteiligte" anzuschließen und ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie kommen im Strafverfahren dadurch in den Genuss besonderer Rechte, weshalb wir Ihnen als Anwälte in Braunau in jedem Fall zu diesem Schritt raten.

Gibt es keine Verletzten, kann es ebenfalls zu einem zivilgerichtlichen Nachspiel kommen, wenn keine Einigkeit über das Verschulden gefunden wird.

Ein Unfall kann übrigens nicht nur vor Gericht, sondern auch vor der Bezirkshauptmannschaft Folgen haben, etwa dann, wenn es zu einem Verwaltungsverfahren kommt. Gerade bei einer Alkoholisierung von Verkehrsteilnehmern drohen oft empfindliche Strafen inkl. Führerscheinentzug und verpflichtenden Nachschulungen. Bei Verkehrsunfällen mit Toten oder Verletzten, die auf eine Alkoholisierung des Unfallverursachers zurückzuführen sind, drohen Haftstrafen. Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss ist daher unter allen Umständen zu unterlassen.