Forderungseintreibungen in der Rechtsanwaltskanzlei von DDr. Karl Robert Hiebl, Mag. Alexander Lirk und Mag. Florian Möstl in Braunau

Damit es zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt, sollten Sie schon bei der Geschäftsanbahnung auf die Liquidität Ihres Kunden achten. Mit Namen, Adresse und Geburtsdatum können Sie etwa Einblick ins Insolvenzregister nehmen. Wenn dann noch Zweifel bestehen, können wir als Anwälte auch prüfen, ob gerichtliche Exekutionsverfahren gegen den Geschäftspartner anhängig sind. Dadurch können Sie sich viel Ärger ersparen. Besteht bereits ein Zahlungsproblem, empfehlen wir Ihnen, jedenfalls unverzüglich unseren anwaltlichen Beistand in Braunau in Anspruch zu nehmen und uns mit der Forderungseintreibung zu beauftragen.

Forderungseintreibung – Schritt für Schritt

Bei einer Forderungseintreibung muss man systematisch vorgehen. Der erste Schritt bei Zahlungsverzug ist im Regelfall eine Mahnung mit Setzung einer Nachfrist. Verstreicht diese ungenutzt, informieren wir die Rechtsschutzversicherung und bringen Klage gegen den Schuldner ein. Bei Klagen auf Zahlung eines Geldbetrags stellt das Bezirks- oder Landesgericht einen Zahlungsbefehl aus, gegen den Einspruch erhoben werden kann. Geschieht dies, kommt es zu einem Verfahren vor dem Bezirks- oder Landesgericht. Unterbleibt dieser Schritt, wird ein exekutionsfähiger Titel Urteil erwirkt, d. h. es kann beim Bezirksgericht eine Exekution gegen den säumigen Zahler (Beklagten) beantragt werden. Dabei werden die Wertgegenstände gepfändet, die sich in den Wohn- oder Geschäftsräumen des Beklagten befinden. Alternativ dazu kann die Verpflichtung auch über das Grundbuch (Liegenschaftsbesitz) oder als Gehaltsexekution durchgesetzt werden. Kann die Forderung aus irgendeinem Grund nicht eingetrieben werden, muss der Verpflichtete einen Offenbarungseid ablegen, der ihn dazu auffordert, sein gesamtes Vermögen offenzulegen.

Sind mehrere Gläubiger beteiligt, wird in vielen Fällen ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Dabei verwertet ein Masseverwalter das vorhandene Vermögen und zahlt es prozentuell an die Gläubiger aus. In einem Konkursverfahren lässt sich ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt durch einen Aussonderungsantrag geltend machen und so die Herausgabe der Waren verlangen. Wurden diese unter vereinbartem Eigentumsvorbehalt geliefert, kann auch ihre Herausgabe beansprucht werden, und zwar über eine Herausgabeklage vor Gericht, welche den bestehenden Kaufvertrag außer Kraft setzt und dem Schuldner die Benutzung der Ware untersagt. Zuständig ist das Bezirks- oder Landesgericht.

 

Verfahrenskosten

Die Verfahrenskosten trägt grundsätzlich die unterliegende Partei. Ist der Schuldner nicht in der Lage, die Prozesskosten zu begleichen, müssen wir Sie dem betreibenden Gläubiger in Rechnung stellen. Für die Gerichtskosten haftet der Anwalt, der diese Kosten vorweg einzahlen muss.

 

Weitere Tipps zu Forderungen und Forderungseintreibungen geben wir Ihnen gerne in unserer Kanzlei in Braunau.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.