DDr. Karl Robert Hiebl, Mag. Alexander Lirk und Mag. Florian Möstl -
Testament und Erbrecht in Braunau

Vererben, verschenken oder übergeben? Wir beraten Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Braunau in allen Fragen der Testamentserstellung und des Erbrechts.

Vererben und Schenken zu Lebzeiten

Wer seinen Besitz an die nächste Generation weitergeben möchte, sollte sich rechtzeitig darüber Gedanken machen. Grundsätzlich gibt es dabei mehrere Möglichkeiten. Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten kein Testament errichtet, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dies kann auch geschehen, wenn das Testament nicht den gesetzlichen Formvorschriften entspricht. Vorgesehen ist, dass der Witwer oder die Witwe ein Drittel des Vermögens des Verstorbenen erhält und der Rest unter den Kindern aufgeteilt wird. Besonders wenn Sie größere Vermögenswerte besitzen, sollten Sie ein Testament unbedingt in unserer Kanzlei errichten lassen, denn über die Hälfte Ihres Vermögens können Sie frei verfügen. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir, eine klare Verfügung über Ihre Liegenschaften zu treffen, etwa im Hinblick auf anteilige Zahlungen für die weichenden Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten. An Erbstreitigkeiten sind nämlich schon manche familiären Bande zerbrochen.

Wenn Sie Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten in Form einer Schenkung oder einer Übergabe übertragen möchten, sollten Sie etwaige Pflichtteilsansprüche der Kinder bedenken. Wissenswert in diesem Zusammenhang: Die Grunderwerbssteuer ist sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen zu bezahlen. Hinzu kommt eine Gebühr für den Grundbucheintrag.

 

Übergabsvertrag

Eine sehr zweckmäßige Variante ist die Übertragung von Liegenschaften per Übergabsvertrag. Auf diese Weise können Sie sich beispielsweise das lebenslange Wohnrecht, aber auch bestimmte Pflegeleistungen sichern.

Auch bei Übertragungen empfiehlt es sich, alle Pflichtteilsberechtigten mit zu berücksichtigen, um Streitigkeiten zu vermeiden und den Ehepartner oder die Ehepartnerin vor übermäßigen Ansprüchen der Kinder zu schützen. Eine rechtzeitige Beratung in unserer Anwaltskanzlei in Braunau kann in diesem Zusammenhang sehr nützlich und hilfreich sein.